VVG Revision per 01.01.2022 - Was dürfen Versicherte und Versicherungen und was müssen sie?

















Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt Auskunft über genau diese Fragen und regelt das Vertragsverhältnis und somit die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Das VVG gibt es seit über 100 Jahren. Es wurde nun erneut und umfassend überarbeitet und vom Bundesrat per 01.01.2022 in Kraft gesetzt. Das revidierte Gesetz bringt Verbesserungen für Kundinnen und Kunden und passt die Bestimmungen an veränderte Gegebenheiten an.


Es werden folgende wichtige Neuerungen eingeführt:


Einführung Widerrufsrecht von 14 Tagen

  • Versicherte können innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Abschluss von ihrem Vertrag zurücktreten.
Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren

  • Versicherte und Versicherer können auch bei Verträgen mit längerer Laufzeit den Vertrag auf das Ende des dritten Jahres beenden.

Kein Kündigungsrecht der Krankenzusatzversicherer im Schadenfall

  • Das Kündigungsrecht im Schadenfall sowie das neue ordentliche Kündigungsrecht stehen nur den Versicherten zu.

Verlängerung der Verjährungsfrist von zwei auf fünf Jahre

  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht.

Vereinfachter elektronischer Geschäftsverkehr

  • Der elektronische Geschäftsverkehr wird erleichtert, indem neu mehrheitlich die Textform möglich ist, die keine eigenhändige Unterschrift erfordert.

Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechtes für alle Haftpflichtversicherungen

  • Eine geschädigte Person kann damit ihre Ansprüche direkt bei der Versicherung des Verursachers geltend machen. Bisher war dies nur bei der Motorfahrzeug-Haftpflicht möglich.


Diese Regelungen gelten für Verträge, welche ab dem 01.01.2022 neu abgeschlossen werden. Verträge, welche vor diesem Datum mit Beginn 01.01.2022 abgeschlossen wurden, betrifft es nicht. Die jeweiligen Versicherer prüfen aktuell die Auslegung des VVG und die freiwillige Anwendung auch auf bestehende Verträge.


Die SRB beurteilt diese Neuerungen für Kunden und Kundinnen grundsätzlich als positiv. Im Bereich des direkten Forderungsrecht für alle Haftpflichtversicherungen gibt es jedoch Unklarheiten in Bezug auf die Meldung der Fälle.


Die Thematik wird von der SRB laufend verfolgt. Wir werden Sie in konkreten Fällen entsprechend informieren und in Schadenfällen begleiten. Als Kunde der SRB besteht für Sie somit aktuell kein Handlungsbedarf.


Melden Sie sich bei uns, falls Fragen dazu auftauchen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.