Das neue Datenschutzgesetz (DSG) führt zu einigen Anpassungen
Ist Ihre Firma bereit für das neue Datenschutzgesetz? Kennen Sie Ihre neuen Pflichten?
Das
neue Datenschutzgesetz (DSG) führt zu einigen Anpassungen. Eine vollständige
Übernahme der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt es nicht. Die
wichtigsten Änderungen sind wie folgt:
1. Anwendungs- /
Geltungsbereich
- Anwendung des Auswirkungsprinzips, d.h. ausländische Gesellschaften können vom Gesetz betroffen sein (wie bisher) -> neu können diese unter gewissen Umständen verpflichtet werden, einen Vertreter in der Schweiz zu benennen
- Daten juristischer Personen sind nicht mehr betroffen
2. Besonders schützenswerte
Personendaten
- Erweiterung der Definition der besonders schützenswerten Personendaten wie z.B. Daten über die Ethnie, genetische und biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren
3. Profiling (automatische
Bearbeitung von Personendaten)
- Dies wurde juristisch definiert (analog DSGVO)
4. Informationspflicht
- Erweiterte Liste aller Pflichtinformationen (z.B. Identität, Beschaffungszwecke, etc.), welche der betroffenen Person bei der Datenbeschaffung mitgeteilt werden müssen
5. Ausbau der Rechte
- Neu (ähnlich wie in der DSGVO) Recht auf Datenherausgabe und –übertragung
6. Konzerninterne
Weitergabe von Personendaten
- Diese können auch zukünftig gesetzesverstossend sein (Ausnahmen vorhanden)
7. Verzeichnis
- Führen eines Verzeichnisses sämtlicher Datenbearbeitungen
8. Weitere Pflichten des
Verantwortlichen
- Mitteilungspflicht bei Datenschutzverletzung
- Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Datenschutz durch Technik und Design (z.B. Datenminimierung, Voreinstellungen bei Apps und Websiten, etc.)
9. Verschärfung der Sanktionen und Ausbau der Befugnisse des Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- kann Untersuchungsverfahren einleiten
- Bussen bis CHF 250’000
Denken
Sie auch an Ihre Verträge mit Auftragsbearbeitern (v.a. Datentransfer ins
Ausland). Das Datum des Inkrafttretens des neuen Datenschutzgesetzes ist noch
nicht bekannt. Vermutet wird Mitte 2022 und zwar ohne Übergangsfrist.
Cyber-Versicherer verlangen hierzu mehr Informationen von Ihnen. Eine Umsetzung wird vorausgesetzt. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit dem Thema auseinander!
Für
weitere Informationen oder Aktualitäten aus dem Versicherungsmarkt wenden Sie
sich an Herrn Ralph Mannhart, ralph.mannhart@srb.ch,
Tel. 044 497 87 01.